Quelle: aerzteblatt.de – Der Übertragungsweg des E-Rezepts über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) wurde kürzlich von Seiten des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Ulrich Kelber, gestoppt. Nun wehrt sich Kelber gegen die ihn erhobenen Vorwürfe seine restriktive Auffassung von Datenschutz verhindere ein Vorankom­men der Digitalisierung im Gesundheitswesen.

Mit Ausnahme der eGK-Lösung würden alle anderen Möglichkeiten, der Einreichung von E-Rezepten, die zum Start des Pilot­projektes vorhanden waren, weiter uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Nach dem Stopp der eGK-Lösung war die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) Anfang November als letzte verbliebene Testregion aus dem Roll-Out-Prozess des E-Rezepts ausgestiegen.

Kelber forderte die Kassenärztlichen Vereinigungen in Schleswig-Holstein (KVSH) und Westfalen-Lippe nun auf, ihren Aus­stieg aus dem E-Rezept-Rollout zu überdenken und ihrerseits mehr Verantwortung zu übernehmen: „Unverständlich ist, dass Kassen­ärzt­liche Vereinigungen und Apothekerverband dieses Problem, dass ihnen seit Monaten und damit länger als dem BfDI selbst bekannt ist, nicht wahrnehmen wollen und stattdessen schon Basisabsicherungen von IT-Lösungen als überzogen diffamieren“, erklärte er und richtete eine klare Forderung an die KVen: „Ich erwarte von allen Beteiligten, dass bis zum Sommer 2023 eine sichere Lösung für das Abholen von E-Rezepten durch Stecken der elektronischen Gesund­heitskarte zur Verfügung steht“, sagte Kelber. „Die Kassenärztlichen Vereinigungen sollten ihren Ausstieg aus dem Pilotprojekt überdenken und nicht angeblich überzogene IT-Sicherheits- und Datenschutzanforderungen vorschieben.“

Auch die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) äußerte sich zu den jüngsten Entwicklungen beim E-Rezept. In einer Presseerklärung sprach sich die KZBV für einen Stopp des E-Rezept-Rollouts aus – zumindest, bis die entsprechenden Rahmenbedingungen für eine Fortführung durch die gematik und das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) geschaffen wurden. E-Rezepte würden vielfach nicht digital, sondern nur per Token-Ausdruck in Apotheken eingelöst werden – ein Medienbruch, der Patienten und Berufsstand kaum vermittelbar sei.

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