Quelle: kbv.de – Elektronische Rezepte (e-Rezepte) sollen vom 1. Juli 2023 an „endlich alltagstauglich“ sein. Die Aussage von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach im Interview mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland sorgte diese Woche in der Ärzteschaft sowie bei Verbänden vielfach für Irritation und Missmut.
Das e-Rezept sei überhaupt nicht alltagstauglich. „Eine Nacht-und-Nebel-Aktion“, betitelte Thomas Müller, Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) und Mitglied im Aufsichtsrat der ZTG, in einem Twitterstatement, das Vorhaben. Die notwendigen technischen Voraussetzungen seien bundesweit noch nicht gegeben.
Dr. Sibylle Steiner, Vorstandsmitglied der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) äußerte sich daraufhin zu den Medienberichten. Die Kommunikation seitens des Ministers sei unglücklich, da der Eindruck erweckt werde, ab 1. Juli 2023 könne bundesweit in allen Arztpraxen das e-Rezept ausgestellt werden. Derzeit seien die Details noch unklar – gerade die Frage, wie das e-Rezept in Verbindung mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) eingelöst werden könne. Die derzeitige Beschlusslage der gematik sehe immer noch ein Einführung vor, die stufenweise erfolge, startend in Westfalen‐Lippe und Schleswig‐Holstein.
In Westfalen-Lippe bereitet die KVWL derzeit Cluster-Tests für die e-Rezept-Übertragung per eGK vor. Zum 1. Juli möchte man mit so genannten Cluster-Tests starten, erklärte Jakob Scholz, stellvertretender Geschäftsbereichsleiter IT bei der KVWL, im Gespräch mit E-HEALTH-COM.
Bei den Tests soll es vor allem um die Einlösung in den Apotheken gehen, also um die Funktion der Apothekenverwaltungssysteme (AVS) und damit einhergehend die benötigte AVS-Funktion der Validierung der eGK bei den Systemen der Krankenkassen (VSDM++). Ist die Rückläuferquote minimal plant die KVWL den Praxen das e-Rezept ab Oktober 2023 zu empfehlen. Mehr zu den Hintergründen hier!
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