Quelle: kbv.de – Zum 1. Januar 2024 soll das e-Rezept bundesweit verpflichtend an den Start gehen. Die Weichen seien gestellt, heißt es von Seiten der gematik in einer aktuellen Mitteilung. Zugunsten eines bundesweiten Roll-outs soll die regional gestaffelte Einführung aufgehoben werden.

Kritik zur verpflichtenden Einführung ab Januar gibt es nun von Seiten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). „Ein Testen des Einlösens des e-Rezeptes über die eGK ist bislang nicht möglich gewesen“, begründet KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner das Nein der KBV. Die Technik komme erst in den kommenden Wochen in den Apotheken an.

Mittlerweile seien mehr als 2 Millionen e-Rezepte in Apotheken eingelöst worden. Ab Juli soll die Nutzung deutlich vereinfacht werden. Dann soll es möglich sein, e-Rezepte auch per elektronischer Gesundheitskarte (eGK) einzulösen. Für einen breiten Rollout des e-Rezepts seien die technischen Voraussetzung derzeit aber nicht gegeben, weder bei Apotheken, Arztpraxen noch bei Patientinnen und Patienten, meint die KBV. Man wisse nicht, ob das neue Verfahren reibungslos und flächendeckend funktioniere. Es sei ein Unding nun mit Verpflichtungen und Sanktionierungen zu arbeiten

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