Quelle: aerzteblatt.de – Laut des aktuellen Referentenentwurfs des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zum Digitalgesetz (DigiG) sollen Patientendokumente, die bereits in Papierform vorliegen, digitalisiert in die elektronische Patientenakte (ePA) mit aufgenommen werden können.

Patientinnen und Patienten, die ihre Schriftdokumente digitalisiert haben wollen, müssen mit den Akten zu ihrer jeweiligen Krankenkasse gehen. Das DigiG sieht allerdings vor, dass die Digitalisierung „pro Antrag auf zehn Dokumente begrenzt“ ist. Zwei Mal pro Jahr sollen Interessierte die Möglichkeit haben, ihre Daten unter diesen Bedingungen digitalisieren zu lassen. Bis zum 15. Januar 2025 sollen sämtliche Bürgerinnen und Bürger auto­matisch eine ePA erhalten. Wer das nicht möchte, soll per Opt-out-Verfahren ablehnen.

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