Quelle: www.dgaum.de – Die Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) veröffentlichte ihr Positionspapier zum Thema Anbindung Betriebsärzte an TI-Struktur / Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung
des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz – DigiG). Die DGAUM stellte klar, dass die Betriebsärzte einen gleichberechtigten Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA) haben wollen.

Die Betriebsärzte, die nicht vertragsärztlich tätig sind, sollen beim Zugriff auf die elektronischen Patientenakte weiterhin die bisherige „Opt-in“-Lösung nutzen können. Dadurch können die Daten der Patienten nur mit ihrer zusätzlichen Zustimmung von den Betriebsärzten abgerufen werden. Für andere Ärzte wird eine „Opt-out“-Lösung angedacht, die den Zugriff auf alle Informationen in der elektronischen Patientenakte ermöglicht, sofern Patienten keinen ausdrücklichen Widerspruch aussprechen. Die DGAUM argumentiert, dass eine solche Regelung kontraproduktiv ist, da die Arbeitswelt mit mehr als 45 Millionen Beschäftigten das bedeutendste System der Prävention in der Gesellschaft ist. Um eine umfassende Gesundheitsvorsorge zu gewährleisten, wird ein stetiger Austausch von Informationen über alle Versorgungsbereiche gefördert. Die DGAUM hat positiv bewertet, dass Betriebsärzte bei der Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) sowohl die Ausgaben für die Ausstattung als auch für den laufenden Betrieb erstattet werden sollen.

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