eHBA für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter gestartet

Um auf Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) zugreifen zu können benötigen Gesundheitsfachberufe und ihre Leistungserbringerinstitutionen neben der elektronischen Gesundheitskarte des Versicherten einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) sowie eine Security Module Card Typ B (SMC-B). Pflegefachkräfte, Hebammen sowie Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten können diese beiden Karten bundesweit beim elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) über das NRW-Serviceportal beantragen. Seit September 2023 können nun auch Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter einen eHBA über das eGBR erhalten – zunächst nur mit Berufserlaubnis aus Nordrhein-Westfalen.

Darüber hinaus ist für die SMC-B das Antragsverfahren aktualisiert und nutzerfreundlicher gestaltet worden. Ab sofort ist es nicht mehr erforderlich, im Antragsformular für die SMC-B einen Versorgungsvertrag hochzuladen. Für die Antragstellung braucht es lediglich folgendes:

  • Geburtsdatum, Geburtsort und Meldeadresse der vertretungsberechtigten Person der Leistungserbringerinstitution und ggf. einen Nachweis der Vertretungsberechtigung
  • das Institutionskennzeichen („IK-Nummer“)
  • die eHBA-Nummer der institutionsangehörigen Person mit eHBA

Sie haben generell Fragen zur TI, den Antragsverfahren oder zum eHBA? Erfahren Sie mehr in unseren Erklärvideos!

Bild: @ZTG / Artvertise