Quelle: Bundesrat – Am 02. Februar 2024 hat der Bundesrat zwei Bundestagsbeschlüsse zur Digitalisierung im Gesundheitssystem gebilligt. Zum einen geht es um den Einsatz der elektronischen Patientenakte (TOP 4). Zum anderen handelt es sich um die verbesserte Nutzung von Gesundheitsdaten (TOP 3). Beide Beschlüsse können nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt werden.

Der Bundesrat macht damit den Weg frei für die elektronische Patientenakte (ePA) im Opt-Out-Verfahren. Ab 2025 soll die ePA grundsätzlich für alle gesetzlichen Versicherten eingerichtet werden. Möchte jemand die ePA nicht nutzen, muss er aktiv widersprechen. In der ePA können medizinische Befunde und Daten aus Untersuchungen oder Behandlungen gespeichert werden. Auch die über Smartwatches oder Fitness Tracker gesammelten Informationen, z. B. Schritte, Herzfrequenz, Schlafqualität und Köpertemperatur, können in der ePA abgelegt werden.

Darüber hinaus sollen Gesundheitsdaten leichter und schneller nutzbar sein. Dafür soll beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine zentrale Datenzugangs- und Koordinierungsstelle entstehen. Sofern es der besseren Versorgung dient, können gesetzliche Kranken- und Pflegekassen ihre Daten künftig stärker nutzen. Für die Datenfreigabe zu Forschungszwecken aus der ePA gilt ebenfalls ein Widerspruchsverfahren.

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