Quelle: aok.de – Nach Meinung der Gesellschaft für Versicherungswissenschaft und -gestaltung (GVG) sollten grundsätzlich alle Sozialversicherungsträger die Telematikinfrastruktur (TI) nutzen können.
Eine verstärkte Nutzung der TI könne dazu beitragen, Verwaltungsverfahren mit medizinischen Bezügen zu beschleunigen, heißt es in der jetzt veröffentlichten „Roadmap zur digitalen Transformation“. Dazu zählten beispielsweise Anschlussheilbehandlungen, Reha-Antragsverfahren und Verfahren zur Erwerbsminderungsrente in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Der GVG gehören unter anderem Sozialversicherungsträger, Krankenkassen, Arbeitgeberverbände und Gesundheitsdienstleister an. Gemäß aktueller Rechtslage könne eine gesetzlich versicherte Patientin, die an Krebs erkrankt sei, Behandlungsdaten in ihrer elektronischen Patientenakte (ePA) einsehen, aber nicht unbedingt Infos über eine berufsbedingte Krebserkrankung. Bei der Entwicklung und Verbreitung digitaler Angebote dürfe nicht an Ressortgrenzen halt gemacht werden, warnt die GVG.
Unterdessen kritisierten Ärzte-, Apotheker- und Krankenhausverbände in einer gemeinsamen Erklärung den „mangelnden Mehrwert“ der ab 2025 vorgesehenen ePA für alle Krankenversicherten. Es fehlten elementare Bestandteile für eine nutzenstiftende Verwendung im Versorgungsalltag. Erfahren Sie mehr dazu!
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