Quelle: bvmed.de – In der aktuellen Diskussion um die elektronische Patientenakte (ePA) hat der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) Nachbesserungen bei den Zugriffsrechten gefordert.
Auch für Gesundheitshandwerke, Sanitätshäuser und Homecare-Versorger sei es wichtig, ärztliche Dokumente und Erhebungen einzusehen, um eine gute Versorgung zu gewährleisten. Die Bundesregierung hatte zuletzt dagegen gehalten, dass das e-Rezept alle erforderlichen Infos zur Verfügung stelle.
Gesundheitskräfte der Leistungserbringer stünden in täglichem Austausch mit der Ärzteschaft – gerade bei multimorbiden Patientinnen und Patienten mit multiplem Versorgungsbedarf. Als konkrete Versorgungsbeispiele nennt der BVMed:
- Bei Sauerstoff-Versorgungen muss immer der Bericht des Lungenfacharztes, insbesondere die Blutgasanalyse, zugrunde gelegt werden, bevor Hilfsmittel geliefert werden können.
- Bei Versorgungen mit körpernahen Hilfsmitteln, beispielsweise Orthesen, ist es oft notwendig, dass Röntgenbilder gesichtet werden oder spezifizierte Informationen über die Diagnose hinaus vorliegen.
Der BVMed fordert daher eine klare gesetzliche Regelung, um die Integration der sonstigen Leistungserbringer ärztlich verordneter Leistungen in die Architektur der ePA einzubeziehen.
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