Quelle: abda.de – Die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände warnt in Bezug zum sogenannten „CardLink-Verfahren“ vor erheblichen Sicherheitsrisiken bei der Patientensicherheit. Mit dem „CardLink-Verfahren“ können Patientinnen und Patienten ihre E-Rezepte an Apotheken weiterleiten, indem sie Smartphone-Apps von Drittanbietern nutzen. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) setzte vergangenen Donnerstag die neue Einlösemöglichkeit mit Hilfe seiner 51-Prozent-Mehrheit in der Gesellschafterversammlung durch. Alle anderen Gesellschafter stimmten dagegen.

ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening erklärte nun dazu: „Das ‚CardLink-Verfahren‘ bringt für die Patientinnen und Patienten erhebliche Sicherheitsrisiken mit sich, wird das erst kürzlich ausgerollte E-Rezept-System angreifbarer machen und verbessert die Arzneimittelversorgung an keiner Stelle! Die in Deutschland sichere Arzneimittelversorgung darf nicht über unsichere Smartphone-Apps gefährdet werden.“

Alle anderen drei Einlösemöglichkeiten seien sicher und unterliegen strengen Anforderungen vonseiten der gematik. Bislang ist das Einlösen des E-Rezepts per elektronischer Gesundheitskarte (eGK), per Ausdruck des E-Rezeptes oder über die Apps der gematik bzw. der Krankenkassen möglich.

Bild: @pixabay