Quelle: aerzteblatt.de – Der EU-Rat und das EU-Parlament haben sich auf einen Entwurf für das Gesetz zum Europäischen Gesundheitsdatenraum (European Health Data Space, EHDS) geeinigt. Bürgerinnen und Bürger der EU sollen ihre Gesundheitsdaten künftig ganz einfach in allen EU-Ländern nutzen können und die Wissenschaft erleichterten Zugriff auf die Daten erhalten.

Das Gesetz ermöglicht beispielsweise ausländischen Touristen ein Rezept in einer deutschen Apotheke abzuholen. Darüber hinaus können medizinische Daten künftig auch im öffentlichen Interesse für die Forschung genutzt werden.

Von vielen Parteien kommt Lob zu der Einigung. Dem europäischem Verbraucherschutzorganisation BEUC gehen die Regeln zum Datenschutz hingegen nicht weit genug. Die Menschen hätten mehr Wahlmöglichkeiten bekommen sollen, um selbst zu entscheiden, mit wem ihre Daten geteilt werden und zu welchem Zweck. Grundsätzlich sei der EHDS aber ein Schritt nach vorn zur Verbesserung des Gesundheitswesens.

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