Quelle: aerzteblatt.de – Nach Willen des Gesetzgebers sollen Sanitätshäuser, orthopädietechnische Werkstätten, Hörakustiker und Augenoptiker bis zum 1. Juli 2027 elektronische Verordnungen (E-Verordnungen) von Hilfsmitteln verarbeiten können. Um das Verfahren zu testen, beteiligen sich der AOK Bundesverband sowie sechs weitere Allgemeine Orts­kran­kenkassen (AOKen) nun an dem Pilotprojekt E-Verordnung für orthopädische Hilfsmittel unter Leitung des Bundesinnungs­verbandes für Orthopädie-Technik (BIV-OT).

Vom Kostenvoranschlag bis zur Abrechnung sollen AOKen gemeinsam mit weiteren Part­nern des Pilotprojektes die elektronische Verordnung für orthopädische Hilfsmittel prüfen und sich an dessen Um­setzung beteiligen. Auf diese Weise sollen die Prozesse der elektroni­schen Verordnung für orthopädische Hilfsmittel stufenweise für alle Nutzerinnen und Nutzer der E-Verordnung (Ärzte, Sanitäts­häu­ser, Patienten und Kostenträger) optimiert werden. Darüber hinaus gilt es, Schnittstellen transparent zu gestalten und das Pilot­projekt wettbewerbsneutral an der Infrastruktur und den Schnittstellen der gematik auszurichten.

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