Quelle: aerzteblatt.de – Nach Willen des Gesetzgebers sollen Sanitätshäuser, orthopädietechnische Werkstätten, Hörakustiker und Augenoptiker bis zum 1. Juli 2027 elektronische Verordnungen (E-Verordnungen) von Hilfsmitteln verarbeiten können. Um das Verfahren zu testen, beteiligen sich der AOK Bundesverband sowie sechs weitere Allgemeine Ortskrankenkassen (AOKen) nun an dem Pilotprojekt E-Verordnung für orthopädische Hilfsmittel unter Leitung des Bundesinnungsverbandes für Orthopädie-Technik (BIV-OT).
Vom Kostenvoranschlag bis zur Abrechnung sollen AOKen gemeinsam mit weiteren Partnern des Pilotprojektes die elektronische Verordnung für orthopädische Hilfsmittel prüfen und sich an dessen Umsetzung beteiligen. Auf diese Weise sollen die Prozesse der elektronischen Verordnung für orthopädische Hilfsmittel stufenweise für alle Nutzerinnen und Nutzer der E-Verordnung (Ärzte, Sanitätshäuser, Patienten und Kostenträger) optimiert werden. Darüber hinaus gilt es, Schnittstellen transparent zu gestalten und das Pilotprojekt wettbewerbsneutral an der Infrastruktur und den Schnittstellen der gematik auszurichten.
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