Quelle: aerzteblatt.de – Der Fahrplan für die Einführung des eRezepts steht. Ab dem 1. September soll der Roll-Out schrittweise in den Kammerbezirken Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe beginnen. Einen Rechtsanspruch auf Ausstellung können Patienten gegenüber Ärzten aber nicht geltend machen. Das hat die Bundesregierung auf Anfrage der Unionsfraktion im Bundestag jetzt klargestellt.
Ärzte und Zahnärzte seien gemäß Paragraf 360 Absatz 1 und 2 Sozialgesetzbuch (SGB) V im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung verpflichtet, Verordnungen von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln elektronisch auszustellen, erklärte das Bundesgesundheitsministerium in seiner Antwort.
Allerdings seien sie das nur, sobald die dafür erforderlichen Dienste und Komponenten der Telematikinfrastruktur flächendeckend zur Verfügung stünden. „Die Verpflichtung besteht nicht, wenn die elektronische Ausstellung oder Übermittlung der Verordnungen aus technischen Gründen nicht möglich ist“, heißt es in der Antwort.
Derzeit bereiten die beiden Kassenärztlichen Vereinigungen Westfalen-Lippe und Schleswig-Holstein ein Testkonzept zur Einführung des eRezepts vor. Erfahren Sie in diesem Interview mit KBV-Vorstand Thomas Kriedel mehr dazu!
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