Quelle: aerzteblatt.de – Vertragsärztinnen und -ärzte, die ab dem 1. Januar 2024 keine eRezepte ausstellen können, sollen laut Referentenentwurf für das Digital-Gesetz (DigiG) mit Sanktionen rechnen. Sibylle Steiner, Vorstandsmitglied bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) kritisiert das Vorhaben der Bundesregierung. Es werde durch noch mehr Sanktionen und Bußgelder keine höhere Akzeptanz erreicht.
Der Referentenentwurf sieht vor, dass vertragsärztliche Leistungserbringerinnen und -erbringer bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) nachweisen müssen, dass sie verschreibungspflichtige Arzneimittel elektronisch ausstellen und übermitteln können.
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