Quelle: aerzteblatt.de – Die Bundesärztekammer (BÄK), das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband betrachten in einem Schreiben an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) die geplante Einbeziehung von Me­di­­zinprodukten der Risikoklasse IIb in das DiGA-Schnellbewertungsverfahren „mit großer Sorge“.

Sie schreiben, dass beim Fast-Track-Verfahren die Kriterien für den Nutzennachweis bei den Risikoklassen I und IIa begründet auf ein geringes Risikopotenzial herabgesetzt worden seien. Produkte der Risikoklasse IIb hätten aber „ein weitaus höheres Schadenspotenzial für Patientinnen und Patienten“ und bräuchten dementsprechend passende Kriterien.

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