Quelle: aerzteblatt.de – Ab dem kommenden Jahr soll das e-Rezept verpflichtend sein. So sieht es das Digital-Gesetz vor, das sich derzeit im parlamentarischen Verfahren befindet.
Für Praxen gilt, dass sie ab Januar 2024 gegenüber den KVen nachweisen müssen, dass sie ein e-Rezept ausstellen können. Andernfalls drohen Sanktionen in Form von Honorarkürzungen um 1 Prozent. Auch die monatlichen TI-Pauschalen, die Niedergelassene für den Anschluss an die Telematikinfrastruktur erhalten, können gekürzt werden.
Arztpraxen sollten sich daher bereits vorher technisch und organisatorisch gut vorbereiten, empfiehlt Jakob Scholz, stellvertretender Geschäftsbereichsleiter IT und Digital Health bei der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) und Vorsitzender des ZTG-Fachforums Telematik. Neben einer zu erwartenden Eingewöhnungsphase aufgrund der neuen Technologie – etwa durch Veränderungen in der Nutzeroberfläche der jeweiligen Praxisverwaltungssoftware (PVS) – sollten auch notwendige Prozessänderungen in den Praxen beachtet und mitgedacht werden. Wer sich möglichst frühzeitig mit der Umsetzung des E-Rezeptes im Praxisalltag auseinandersetze, komme bei den Vorbereitungen „vor die Welle“.
Auf den Websites der Kassenärztlichen Vereinigungen gibt es noch weitere Infos (u. a. KVWL, KVNO und KBV).
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