Der Gemeinsame Bundesauschuss (G-BA) hat die Tür für die telemedizinisch unterstützte Intensivmedizin geöffnet. Mit Beschluss vom 19. Oktober 2023 hat der G-BA die sogenannte Zentrumsregelung für die Intensivmedizin ergänzt. Intensivmedizinische Expertise soll künftig fachübergreifend genutzt werden. Krankenhäuser, die als intensivmedizinische Kompetenz– und Koordinierungszentren neben der Patientenversorgung besondere Aufgaben wahrnehmen, können dafür finanzielle Zuschläge erhalten. Doch was bedeutet der Beschluss für die Krankenhäuser?
Um diese Fragen zu klären, lud die ZTG GmbH am 05. Dezember 2023 zum virtuellen Faktencheck. Hier die Stimmen unserer Diskutanten:
- Prof. Dr. med. Gernot Marx, FRCA, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Telemedizin e. V und Past-Präsident der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin e. V.
„Wir haben nun die Chance, das notwendige, spezielle Expertenwissen der Intensivmedizin zur optimalen Behandlung komplexer Erkrankungen, in die Fläche zu bringen. Bei Intensivpatientinnen und -patienten ist oftmals nicht nur ein Organ betroffen, sondern der gesamte Organismus des Menschen. Von daher benötigen wir Expertise aus vielen Fachrichtungen. Das ist auch der größte Unterschied zu den bisherigen Zentren, die eher organfokussiert sind. Hinzu kommt die Möglichkeit, dass wir jetzt deutschlandweit ein digitales Netzwerk aufbauen können und der Telemedizin eine tragende Rolle zukommt. Die Intensivmedizin wird durch diese neue Zentrumsstruktur zur Stabilität des gesamten Gesundheitssystems langfristig beitragen mit Strahlkraft in Richtung Europa.“
- Lars Ehm, Leiter der Gruppe Gesundheitsversorgung, Prävention, Digitalisierung der medizinischen Versorgung (VB) im Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
„Der Beschluss zur Tele-Intensivmedizin kann nach Inkrafttreten im Rahmen der Krankenhausplanung in Nordrhein-Westfalen umgesetzt werden. Wir sind hier im Land sehr gut dafür aufgestellt – sowohl was die Expertise von Leistungserbringen in Telekonsilen angeht, als auch mit der Plattform, die das Virtuelle Krankenhaus dafür bietet.“
- Dr. Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krankenhausgesellschaft e. V.
„Wir rechnen damit, dass wir bis zu 28 intensivmedizinische Zentren in ganz Deutschland bekommen werden. Es wird jetzt Aufgabe der hoch qualifizierten Kliniken sein, für sich zu prüfen, ob sie die erforderlichen Kriterien erfüllen, z. B. hinsichtlich Infrastruktur, personeller Ausstattung und Fallzahlen, um sich beim jeweiligen Land für eine Zentrumsausweisung zu bewerben.“
„Ich bin davon überzeugt, dass dieser Meilenstein, den wir mit der Tele-Intensivmedizin erreicht haben, in die weiteren Überlegungen zur Krankenhausstrukturreform einfließen muss. Wir stehen vor der Frage, wie viel Konzentration wir anstreben und wie viel wohnortnahe Versorgung wir benötigen. Die Überlegungen zur Telemedizin in die Regularien einfließen zu lassen, halte ich für entscheidend.“
- Rainer Beckers, ZTG-Geschäftsführer
„Mit diesem Beschluss hat der G-BA eine hervorragenden Grundlage zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen durch Tele-Intensivmedizin geschaffen. Dies gilt es nun konkret mit Leben zu füllen. Gerne begleiten wir diesen Prozess sowie andere aktuelle Themen zur Telemedizin weiter beim ZTG-Faktencheck!“
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