Quelle: dak.de – Ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen schöpfen Fördergelder für digitale und technische Anschaffungen bei weitem nicht aus. Bei der DAK-Gesundheit Pflegekasse wurde seit 2019 eine Fördersumme in Höhe von 65,7 Millionen Euro abgerufen wurde – das seien lediglich 32 Prozent. Bis zu 12.000 Euro können Einrichtungen durch das Pflegepersonalstärkungsgesetz (PpSG) für ihre digitale Ausstattung erhalten.

DAK-Vorstandschef Andreas Storm fordert daher eine Informationsoffensive, damit mehr Pflegeeinrichtungen die Fördergelder nutzen: „In weniger als 18 Monaten wird die Anbindung aller Pflegeeinrichtungen an die Telematikinfrastruktur verpflichtend, danach folgt bis Ende 2026 die vollelektronische Abrechnung der pflegerischen Leistungen. Damit einhergehen nicht unerhebliche Investitionssummen – jetzt besteht noch die Chance, für die Anschaffung der digitalen Abrechnungsmöglichkeit finanzielle Unterstützung zu bekommen. Deshalb empfiehlt es sich dringend, das bestehende Förderangebot zu nutzen.“

Das „Bündnis Digitalisierung in der Pflege“ führt die Zurückhaltung bei der Digitalisierung auf bestehende strukturelle Hindernisse zurück. Es sei nicht klar, ob die Kosten für eine Anbindung der Pflege­einrichtungen an die TI von den Kassen refinanziert würden. Auch hätten Einrich­tungen und Pflegedienste keine Sicherheit, dass die heute angeschaffte Technik auch morgen noch eingesetzt werden könne. Vielen Einrichtungen sei es nur schwer möglich, zusätzliche Gelder für die Digitalisierung aufzubringen (mehr dazu im Ärzteblatt).

Für die Pflege wird die Anbindung an die TI bundesweit ab Juli 2025 verpflichtend.

Am 23. Februar 2024 veranstaltet die ZTG GmbH mit „Therapie und Reha digital“ einen Kongress für diverse Gesundheitsfachberufe und -handwerke. Wie erhalte ich Zugang zur TI? Was habe ich vom Anschluss? Was muss ich jetzt schon tun, was kann warten? Der Kongress bietet jede Menge Raum für diese und weitere Fragen. Vor Ort unterstützt auch das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) bei der Beantragung des elektronischen Heilberufsausweises sowie der SMC-B.

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